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Finanzierung und Schulgeld

Der Musikschulunterricht an der Kreismusikschule Seetal wird durch Gemeinde- und Elternbeiträge bzw. auf der Oberstufe zusätzlich durch den Kanton Aargau (BKS) finanziert. Die Bezahlung des Schulgeldes erfolgt zweimal jährlich. Die Rechnungsstellung und das Inkasso erfolgt durch die Gemeinde Seengen.

Elternbeiträge nach Wohngemeinde (pro Halbjahr)

Die Elternbeiträge pro Semester werden von den Verbandsgemeinden individuell festgelegt. Für die Berechnung der Kosten ist die Wohngemeinde der Erziehungsberechtigten massgebend. 

 Bettwil 2025/2026     |     Bettwil 2026/2027
 Boniswil 2025/2026     |     Boniswil 2026/2027
 Egliswil 2025/2026     |     Egliswil 2026/2027
  Fahrwangen 2025/2026     |     Fahrwangen 2026/2027
 Leutwil 2025/2026     |     Leutwil 2026/2027
 Meisterschwanden/Tennwil 2025/2026    |     Meisterschwanden/Tennwil 2026/2027
    «Meisti musiziert (endet per 31.07.2026)»: Richtlinien zum kostenlosen Unterricht    |    MG Meisterschwanden (ab SJ 2026/2027): Anteil an Unterrichtskosten
 Sarmenstorf 2025/2026     |     Sarmenstorf 2026/2027
 Seengen 2025/2026     |     Seengen 2026/2027
 Weitere Gemeinden 2025/2026     |     Weitere Gemeinden 2026/2027

In der 6. Klasse der Primarschule und auf der Oberstufe werden 15 Minuten Unterricht (im Rahmen des Freifachangebotes) über den Kanton finanziert. Entsprechend sich die Elterntarife auf diesen Stufen tiefer als in der Primarstufe. Der "Gratisunterricht" ist in den Preisen der KMS Seetal also bereits eingerechnet. Dieses Angebot ist nur für ein Instrument wählbar. Zweitinstrumente werden vom Kanton nicht subventioniert und werden zum Primarschultarif (Subventionierung durch die Gemeinde) in Rechnung gestellt

Begabtenförderungsanträge bzw. Informationen zur Begabtenförderung können bei der Musikschulleitung oder der Instrumentallehrperson bezogen werden. Voraussetzung für die Begabungsförderung ist ein erfolgreich absolvierter mCheck der Stufe 4.

Ab dem 3. Kind gewährt die Musikschule einen Rabatt von 10% für alle Kinder einer Familie.

Für Kinder aus weiteren Gemeinden und Erwachsene gelten die Erwachsenenbeiträge (Vollkosten). 

Im weiteren gelten die Bestimmungen gemäss unseren Reglementen und den AGB.

Kein Kind im Abseits:  für die individuelle Förderung von wirtschaftlich und sozial benachteiligen Kindern stehen diverse Gefässe zur Verfügung. Fragen Sie in Ihrer Wohngemeinde oder direkt bei der Musikschule nach.