



Finanzierung und Schulgeld
Der Musikschulunterricht an der Kreismusikschule Seetal wird durch Gemeinde- und Elternbeiträge bzw. auf der Oberstufe zusätzlich durch den Kanton Aargau (BKS) finanziert. Die Bezahlung des Schulgeldes erfolgt zweimal jährlich. Die Rechnungsstellung und das Inkasso erfolgt durch die Gemeinde Seengen.
Elternbeiträge nach Wohngemeinde (pro Halbjahr)
Die Elternbeiträge pro Semester werden von den Verbandsgemeinden individuell festgelegt. Für die Berechnung der Kosten ist die Wohngemeinde der Erziehungsberechtigten massgebend.
Bettwil 2024/2025 || Bettwil 2025/2026
Boniswil 2024/2025 || Boniswil 2025/2026
Egliswil 2024/2025 || Egliswil 2025/2026
Fahrwangen 2024/2025 || Fahrwangen 2025/2026
Leutwil 2024/2025 || Leutwil 2025/2026
Meisterschwanden/Tennwil 2024/2025 || Meisterschwanden/Tennwil 2025/2026
«Meisti musiziert»: Richtlinien zum kostenlosen Unterricht
Sarmenstorf 2024/2025 || Sarmenstorf 2025/2026
Seengen 2024/2025 || Seengen 2025/2026
Weitere Gemeinden 2024/2025 || Weitere Gemeinden 2025/2026
In der 6. Klasse der Primarschule und auf der Oberstufe werden 15 Minuten Unterricht (im Rahmen des Freifachangebotes) über den Kanton finanziert. Entsprechend sich die Elterntarife auf diesen Stufen tiefer als in der Primarstufe. Der "Gratisunterricht" ist in den Preisen der KMS Seetal also bereits eingerechnet. Dieses Angebot ist nur für ein Instrument wählbar. Zweitinstrumente werden vom Kanton nicht subventioniert und werden zum Primarschultarif (Subventionierung durch die Gemeinde) in Rechnung gestellt.
Begabtenförderungsanträge bzw. Informationen zur Begabtenförderung können bei der Musikschulleitung oder der Instrumentallehrperson bezogen werden. Voraussetzung für die Begabungsförderung ist ein erfolgreich absolvierter mCheck der Stufe 4.
Ab dem 3. Kind gewährt die Musikschule einen Rabatt von 10% für alle Kinder einer Familie.
Für Kinder aus weiteren Gemeinden und Erwachsene gelten die Erwachsenenbeiträge (Vollkosten).
Im weiteren gelten die Bestimmungen gemäss unseren Reglementen und den AGB.
Kein Kind im Abseits: für die individuelle Förderung von wirtschaftlich und sozial benachteiligen Kindern stehen diverse Gefässe zur Verfügung. Fragen Sie in Ihrer Wohngemeinde oder direkt bei der Musikschule nach.