Skip to main content
  • piano-7360086_1920.jpg
  • guitar-911546_1920.jpg
  • music-3090204_1920.jpg
  • audio-2941753_1920.jpg
  • music-2509582_1920.jpg
  • acoustic-1851248_1920.jpg
  • accordion-6090482_1920.jpg
  • amplifier-1328055_1920.jpg
  • instrument-843046_1920.jpg

Finanzierung und Schulgeld

Der Musikschulunterricht an der Kreismusikschule Seetal wird durch Gemeinde- und Elternbeiträge bzw. auf der Oberstufe zusätzlich durch den Kanton Aargau (BKS) finanziert. Die Bezahlung des Schulgeldes erfolgt zweimal jährlich. Die Rechnungsstellung und das Inkasso erfolgt durch die Gemeinde Seengen.

Elternbeiträge nach Wohngemeinde (pro Halbjahr)

Die Elternbeiträge pro Semester werden von den Verbandsgemeinden individuell festgelegt. Für die Berechnung der Kosten ist die Wohngemeinde der Erziehungsberechtigten massgebend. 

Bettwil
Boniswil
Egliswil
Fahrwangen
Leutwil
Meisterschwanden/Tennwil / «Meisti musiziert»: Richtlinien zum kostenlosen Unterricht
Sarmenstorf
Seengen
Weitere Gemeinden

Auf der Oberstufe kann in der Regel nur ein Instrument zu dem von Gemeinde und Kanton subventionierten Tarif belegt werden. Zweitinstrumente werden zum Primarschultarif (Subventionierung durch die Gemeinde) in Rechnung gestellt.

Begabtenförderungsanträge bzw. Informationen zur Begabtenförderung können bei der Musikschulleitung oder der Instrumentallehrperson bezogen werden. Voraussetzung für die Begabungsförderung ist ein erfolgreich absolvierter mCheck der Stufe 4.

Ab dem 3. Kind gewährt die Musikschule einen Rabatt von 10% für alle Kinder einer Familie.

Für Kinder aus weiteren Gemeinden und Erwachsene gelten die Erwachsenenbeiträge (Vollkosten). 

Im weiteren gelten die Bestimmungen gemäss unseren Reglementen und den AGB.

Kein Kind im Abseits:  für die individuelle Förderung von wirtschaftlich und sozial benachteiligen Kindern stehen diverse Gefässe zur Verfügung. Fragen Sie in Ihrer Wohngemeinde oder direkt bei der Musikschule nach.